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Reifengrössen eintragen
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 20:09
von Pad3
Hallo,
ich hab vor mir neue Reifen zu kaufen. Hatte bis jetzt 185er. Sollen jetzt 165 werden, weil Ganzjahresreifen! So, in meinem Schein sind die 185 für die Felgen eingetragen! In der ABE der Felge sind die 165er auch zugelassen! Muss ich die jetzt noch extra abnehmen lassen? Oder kann ich damit direkt zum Strassenverkehrsamt und die in den Schein eintragen lassen oder muss ich einfach nur die ABE mitrumfahrn?
Vielen Dank!
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 22:43
von starletdriver
Ich weiss nicht wie das genau ist, aber ich denke, dass du die 165er nicht einfach so auf deiner LM-Felge fahren kannst. Da im Schein steht Refendimensio auf Felge xxx.
Verfasst: Do 28. Okt 2004, 10:59
von Blacky
Ich mein, die musste neu eintragen lassen.
Verfasst: Do 28. Okt 2004, 11:49
von KIKAO
jop, glaub die musst neu eintragen lassen, wegen dem abroll umfang. und ich glaub der herr ingenieur beim tüv muss dann entscheiden ob du durch die anderen reifen tachoabweichungen hast oder nicht...
kann aber auch sein das ich mich irre - deshalb keine gewähr

Verfasst: Do 28. Okt 2004, 13:27
von pingelchen
also ich hatte ja meine 165/70 auf 13zoll 5,5 leichtmetallfelgen und da meinte meine vorbesitzerin, dass es ausreiche, diesen abeschein zu zeigen, eingetragen werden mussten die also nicht...
was hast denn für felgen? in der abe müsste bei den kürzeln dann doch stehen, ob dies überprüfungswürdig ist und eingetragen werden muss...
Verfasst: Do 28. Okt 2004, 14:18
von harzy001
musst du mal im gutachten schauen, bei den meisten gutachten steht die A02 kennung mit drinn, die besagt dass die felgen von einer eintragung befreit sind, wenn die gefahrene reifengrösse origninal im fahrzeugschein drin stehen. was ja eigentlich mit dem 165/70r13 der fall sein müsste beim p8.
ansonsten musst es mit der anderen reifengrösse nochmal umtragen lassen.
Verfasst: Do 28. Okt 2004, 16:13
von starletdriver
pingelchen hat geschrieben:also ich hatte ja meine 165/70 auf 13zoll 5,5 leichtmetallfelgen und da meinte meine vorbesitzerin, dass es ausreiche, diesen abeschein zu zeigen, eingetragen werden mussten die also nicht...
Hast dir die ABE mal genau zur Hand genommen? Steht da vielleicht doch drinnen dass du sofort nach Anbau der Felgen ans Fahrzeug zur Abnahme fahren musst? Laut Aussage zweier Polizisten (Eltern meiner Ex) führt das zwar bei ner Kontrolle nicht zu ner Stilllegung des Fahrzeuges aber nen Mängelöschein ist bei pingeligen Polizisten immer drinn.
Und der Vater meiner Ex war so einer, der hat sich die ABEs bei Kontrollen auch wenn nötig von vorn bis hinten durchgelesen wenn er schlechte Laune hatte oder total verbastelte Kisten vor ihm standen

Verfasst: Do 28. Okt 2004, 16:26
von harzy001
sowas hattest du inner familie.
ist ja genau der typ bulle gewesen den jeder hast.
war ja aber deine ex wie du schreibst.
Verfasst: Fr 29. Okt 2004, 09:36
von Blacky
pingelchen hat geschrieben:also ich hatte ja meine 165/70 auf 13zoll 5,5 leichtmetallfelgen und da meinte meine vorbesitzerin, dass es ausreiche, diesen abeschein zu zeigen, eingetragen werden mussten die also nicht...
Mir hat nen TÜVer mal gesagt, dass das mal so war, bis vorn paar Jahren, aber mitlerweile ALLE anderen Felgen als Serie immer eingetragen werden müssen, egal welche Breite und Reifengrösse.
Verfasst: Fr 29. Okt 2004, 09:49
von Thomas@P9
Soweit ich gehört habe muss man alles eintragen lassen was nicht dem Standart entspricht!
Verfasst: Fr 29. Okt 2004, 19:12
von pingelchen
mein auto ist ja auch schon ein wenig älter als "vor ein paar jahren"
bei meiner ersten polizeikontrolle hatte ich aus schreck sogar ohne das der polizist es wollte die abe ihm rauskramen wollen wegen der "räder" (weil die vorbesitzerein eben davon was erzählte), der schaute nur auf die reifen und als er 165 sah wars ihm völlig schnuppe auf welcher felge die sitzen

Verfasst: So 31. Okt 2004, 10:12
von Beppo1308
also regulär muss alles am fahrzeug was nicht serienmässig verbaut wurde abgenommen werden aber auch da gibts unterschiede aber zu deinen Reifen Ich Andeinerstelle würd mir den Fahzeug schein durchlesen und wenn da steht "LM Felge in kombination mit 185/??R?? dann must du es auf jeden fall eintragen lassen .
Ich würds machen mir wäre es zu schade wegen so ein paar euros punkte zu bekommen (die hole ich mir lieber für zu schnelles fahren

)
naja könntest aber auch mit der abe mal zum tüv fahren und dort mit nem prüfer sprechen was der dazu sagen würde
Mfg BEnno
Verfasst: So 31. Okt 2004, 18:17
von Formi
frag doch einfach beom tüv nach, kost ja nix

Verfasst: Mo 1. Nov 2004, 16:29
von Pad3
Beppo1308 hat geschrieben:die hole ich mir lieber für zu schnelles fahren


Will auch keine Probezeit mehr haben!!! Kann mir keinen einzigen Punkt leisten! D.h.: Nie mehr als 21 km/h zu schnell... :motz:
Verfasst: Mo 1. Nov 2004, 17:25
von Beppo1308
Pad3 hat geschrieben:

Will auch keine Probezeit mehr haben!!! Kann mir keinen einzigen Punkt leisten! D.h.: Nie mehr als 21 km/h zu schnell... :motz:
naja wer hat denn gesagt das ich keine Probezeit mehr habe
aber fahre lieber ordentlich wenn ich weiss wo sie blitzen könnten
Mfg Benno
Verfasst: Di 2. Nov 2004, 08:12
von Thomas@P9
Es gibt immer stellen wo man schnell fahren kann weil die dort keinen Blitzer hinstellen können
Gewusst wo*grins*
Verfasst: Mi 3. Nov 2004, 15:34
von Gast
also pad3 ich wäre da vorsichtig! ich spreche aus erfahrung =))
da muss nur nen ticken nich passen an deinem auto und die drehen dir nen strick draus!
aber 4jahre hatte ich auch nicht, konnte mich gerade noch retten!
gruss Björn
Verfasst: Mi 3. Nov 2004, 15:56
von KIKAO
also da hab ich erstens bis jetzt glück gehabt und werds hoffentlich noch haben...aber hab auch eigentlich alles eingetragen was eingetragen gehört und sonst nix weswegen die mich anhalten könnten oder so...
das einzigste sind vielleicht meine pedale die nciht eingtragen sind, für die ich aber n rotes tüvgutachten oder abe hab...was auch immer..bis jetzt hat noch kein hahn danach gekrät...
wenn ich aus der probezeit raus bin kann ich ja mal paar sachen machen wie esd modden oder sowas...mal schauen...solange man nicht gleich übertreibt und n bissl glück hat

:haudrauf:
Verfasst: Mi 3. Nov 2004, 22:43
von starletdriver
@Kikao: Die Pedale gehörne auch eingetragen. Genau das kann dich deine Betriebserlaubnis kosten. Der rote Schein den du hast ist keine ABE sondern ein Prüfungzeugnis FÜR den TÜV. Da steht drinnen was die zu überprüfen haben. Und wenn du es dir mal genauer zu Gemüte ziehst wirst du folgen Satz darin lesen:
"Durch Einbau dieser Gegenstände erlischt die Betriebserlaubnis." Das heisst zum TÜV.
Verfasst: Do 4. Nov 2004, 12:44
von KIKAO
mhhh, wenn ichs nexte mal zum tüv geh werd ich die dinger mit eintragen lassen...aber 40,- zu zahlen für "nur" pedale?!
hoffe mal die schauen da nicht drauf...den winter noch :-/
im sommer muss ich eh zum tüv, spurverbreiterung eintragen lassen..!
Verfasst: Do 4. Nov 2004, 13:57
von starletdriver
Wenns nur um die Scheiss-pedale gehen würde, hätt ich meine a net Eintragen lassen. Wenn dann muss schon was vernünftiges dabei sein, was "unbedingt" abgenommen werden muss

Verfasst: Do 4. Nov 2004, 18:45
von KIKAO
eben, schenk dem scheiss tüv doch nicht das geld

Verfasst: Do 4. Nov 2004, 19:05
von Rambolinchen
also bei uns bekommt man nur wegen jedem scheiss ne mängelkarte was härteres gibts ganz ganz selten. die schauen zwar alle ganz genau hin aber wenn du da dann z.b. pedale net eingetragen hast oder schalensitze oder felgen dann gibts eben ne mängelrüge...
Verfasst: Do 4. Nov 2004, 20:02
von KIKAO
naja, ich denk des kommt auch ganz auf die laune der grünen an.
also ich bin schon n paar mal angehalten worden und es hat kein mensch nach dem sportlenkrad, den hosenträgergurten oder eben den pedalen gekrät
ok, die ham sich n bisschen gewundert warum ich mit so ner scheibe rumgefahren bin :haudrauf: :haudrauf:
hab leider nicht mehr bilder, zu der zeit sah der kleine aus!!
Verfasst: Do 4. Nov 2004, 20:49
von starletdriver
Was hastn da aufgeladen, oder war das schon beim Kauf so??