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Verstehe ich das richtig ??
Verfasst: So 23. Okt 2005, 00:57
von Carfield
Hi
Ich habe mein Auto Ummelden müssen.
Das heisst ich besitze diesen neuen Dokumente.
Da stehen nur noch ein paar Reifengrösse drin.
Wenn ich das hier richtig deute kann ich mit einer ABE für die Alufelgen auch ohne Eintragung die in der ABE eigetragenen Reifen fahren.
So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/ReifenÂÂÂkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/ReifenkombiÂÂÂnationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Was ist eure Meinung ?
Mfg:
Verfasst: So 23. Okt 2005, 09:45
von Claudia'P9
hey, ja es stimmt dass in den neuen papieren nur noch eine reifengrösse drin steht. und es ist absoluter schwachsinn.... was das alles an probleme geben wird... sowas kann auch nur von den leuten in brüssel entschieden werden.
genauso toll ist auch, dass normalerweise alle "bemerkungen", ich glaube ziffer 33(!?) des alten fzg.briefs oder -scheins, bei erneuter anmeldung eines gebrauchtwagens nicht mehr in die neuen papiere übernommen werden sollen. zumindest macht es sich die zulassungsstelle bei mir(siegen) so ganz einfach. will man diese dinge drin stehen haben, ist es evtl. durch aufpreis möglich...
das wird noch alles so ein riesen chaos geben.... :rolleyes:
Verfasst: Mi 26. Okt 2005, 22:30
von Drivers_Hasi
Na klar ich geh nach der nächsten Eintragung vom TÜV zur Zulassungsstelle und krieg nen neuen EU-Brief wo dann gar nichts mehr drinnen steht, oder was. Und ich kann dann dem nächstbesten Bullen erklären, dass das alles im alten Brief abgesegnet war und ich die ABEs der Teile nicht mehr mitführe und er solle sich doch bitte an die nächste Fachwerkstatt wenden um herauszufinden, dass ich mit Fahrwerk und Reifen fahren darf.
Wenn ich nämlich ABEs für Reifen und Fahrwerk habe, heisst das nicht immer, dass ich beides in Verbindung fahren darf. Es gibt nämlich Fahrwerk-ABEs da steht extra drinne nur wenn das Fahrzeug nicht bauartlich verändert wurde. Aber neue Reifen sind eine solche Änderung.
Die Einzigen die sich freuen sind die TÜVer, die sich mit den Mängelscheinen befassen dürfen.
PS: das wurde vom Driver geschrieben.
Verfasst: Sa 29. Okt 2005, 07:39
von Claudia'P9
genau da ist das problem.... wie immer hat brüssel da was ausgearbeitet, was total an der realität vorbeigeht....
Verfasst: Sa 29. Okt 2005, 10:49
von echt_weg
kann ich ein lied von singen. die neuen papiere sind das letze. da weiss keiner wie es ablaufen soll. Mir wären auch rad/reifen kombis gestrichen worden wären die nicht schon vorher vom tüv gestrichen. Lustigerweise hab ich nun sogar wieder 145er auf 13" im schein obwohl der tüv mir die gestrichen hatte :haudrauf: :haudrauf:
dafür hatten die leichte problemchen mit meinen eintragungen. passte nicht mehr auf eine seite. Da es für die neuen tollen scheine ja keine zweite seite zum ranheften gibt wurde mir ne zweite seite von nem alten schein rangeheftet. Das sieht sowas von bescheuert aus

Verfasst: So 30. Okt 2005, 22:39
von KIKAO
also wenn ihr die neuen papiere bekommt, seid ihr verpflichtet die alten sachen (brief und schein!!) mit euch zu führen, bzw. ne kopie davon. der alte brief wird euch ungültig gestempelt, aber ihr könnt ihn behalten.
und anhand von dem können die bullen sehen (zumindest in der übergangszeit -- die wahtscheinlich 5 jahre dauert) was eingetragen ist oder nicht.
wenn ihr mich fragt mal wieder der totale schwachsinn...aber glaubt mir, ich lass es jedesmal drauf ankommen wenn die mir dumm wollen. momentan hab ich zwar noch den guten alten schein, aber fürher oder später werd ich mich wohl auch beugen müssen

Verfasst: So 30. Okt 2005, 22:48
von Carfield
HI
Der alte Schein und der Brief wurden eingezogen.
Mfg:
Verfasst: So 30. Okt 2005, 22:51
von KIKAO
bei uns nicht...da behälst den, eben als beweisstück was alles eingetragen ist. die könnten mich mal, dann hast ja nur ärger mit den bullen wenn mal was is...da würd ich nen aufstand machen!!
Verfasst: Mo 31. Okt 2005, 01:01
von Formi
die dürfen den alten schein net einziehn, sondern nur als ungültig kenntlich machen. das is Dein eigentum!
Verfasst: Mo 31. Okt 2005, 18:28
von Claudia'P9
bei uns bekommste bei abmeldung alten brief und schein zurück. schein wird als ungültig gestempelt = zeichen dafür, dass fahrzeug abgemeldet ist. ne extra abmeldebescheinigung wie früher gibts dafür nicht mehr.
wenn du nun wieder anmeldest, erhälst du neue fahrzeugpapiere, nr. I und II. dafür werden alter brief und alter schein eingezogen. gleichzeitig werden aber sämtliche eintragungen, die in brief und schein vermerkt waren, nicht übernommen. und das ist halt der schwachsinn. da hilft echt nur vorher brief/schein kopieren, wenn sie die polizei damit später abspeisen lässt. sicher besser als nichts...