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Unfall-Starlet tauschen oder herrichten?

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 11:34
von *misch*
Hallo alle zusammen!

Wollt mal fragen ob ihr mir vielleicht helfen könnt...
hab meinen kleinen ja letztes Jahr im August gekauft (Kaufpreis 3600 €), leider ist uns erst ziemlich spät aufgefallen das die Motorhaubeneinstellungen nicht wirklich stimmen und das der Blinker links vorne etwas locker sitzt.

Ich weiss ich hätt die Augen aufmachen müssen und schon beim Kauf drauf achten müssen keine 6 Monate später...*seufz*

Auf alle Fälle hat sich herausgestellt das mein angeblich "unfallfreier" Starlet P9 BJ 97 bereits einen Frontschaden hatte bei dem sogar die Frontkarrossarie neu geschweisst werden musste, was nochdazu stümperhaft gemacht wurde...

Also nochmal hin zum Händler, der hat mir nun folgendes Angebot unterbreitet:

1. meinen kleinen komplett herrichten (absolut alles was fehlt, von Zündkabel, über Kühler, verdammt rostige Auspuffhalterung, nicht-ausschaltbare Heizung, Kupplungsflüssigkeit, usw.) und ich bekomm 500 € raus.

oder:

2. einen anderen Starlet, gleiche Farbe, ein Jahr älter, kein Unfall, TÜV und ASU neu, 45000 Km weniger, diesmal wirklich unfallfrei und voraussichtlich ohne die ganzen Parkschäden die meiner mittlerweile hat.

Was würdet ihr tun???

Vielen Dank für eure Hilfe!


mfg

Michele

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 14:57
von mügge
hast du schon irgendwas in den Starlet rein gesteckt? wenn es nichts ist was man nicht umbedingt missen wird, würd ich den anderen nehmen allein schon durch die 45K Km weninger und wenn er Unfall frei ist hast du schon mehr raus als 500€
Aber das der Händler das noch mit macht spricht für ihn. ;)

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 15:00
von stroke
jo nimm den anderen ;)

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 15:14
von carat
Wie sieht es denn mit der Ausstattung aus? Ist der Eine oder Andere ein Sondermodell?

Mich macht das etwas stutzig, dass der Händler Dir einfach einen Tausch vorschlägt, Dir also einen Wagen anbietet der im Vergleich besser ist :gruebel: .

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 16:00
von *misch*
Ich denk mal sie haben mir deshalb ein Austauschauto vorgeschlagen, weils mich da drin ziemlich verarscht haben. Ursprünglich würde gesagt mein Auto wird nochmal ganz gründlich durchgecheckt bevor ich ihn bekomme, wäre dabei der Unfall nicht aufgefallen? Im Nachhinein hat der Händler gestanden das, das Auto nicht mehr überprüft worden ist. Obwohl es beim Kauf so abgemacht war.

Ausserdem war ich bereits mit der Sache mit den Motorhaubeneinstellungen usw. bei dem Händler, da hams das Auto dann angeschaut und gemeint es hätte nie einen Unfall gegeben. Vielleicht deswegen?

Oder vielleicht weil mein Muttertier sich eben bei dem Händler vor kurzem erst ein Auto geleast hat... weiss auch nicht sooo genau...

Keines der beiden Autos hat irgendeine Sonderausstattung, keine Klima, keine ZV, nix... aber vielleicht hat der andere ja eine Heitzung die sich wirklich ausschalten lässt... *träum*

Werd mir den Anderen wohl am besten erstmal anschaun und zum TÜV schleifen um den da checken zu lassen... was meint ihr?

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 16:08
von carat
Das ist auf jeden Fall eine gute Idee. Aber ich glaube ein zweites Mal traut er sich das nicht, Dich zu veräppeln.

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 16:17
von starmotion
auf jeden fall beim tüv checken lassen.

Verfasst: Do 23. Mär 2006, 20:01
von starletdriver
Wenn du an deinem noch nix gemacht hast, würd ich tauschen. Vorher dann aber mal zum ADAC oder zur DEKRA nen Gebrauchtwagencheck machen lassen ;)

Verfasst: So 26. Mär 2006, 13:04
von TheDarkOne
iuchg würde mich dem auch anschliessen. einmal unabhängig durchchekcen lassen und dann den anderen nehmen!!!

Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 21:56
von Quite
Wenn du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, musser für alle Schäden aufkommen beim Gefahrenübergang da waren. Bis zu einer frist von 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht dir nachzuweisen, das die Schäden von dir stammen und nicht schon vorher da waren. Bis 2 Jahre nach Kaufdatum bist du in der Beweispflicht, das der Schaden vorher bestand. Dies ist Zwingendes Recht und kann daher auch bei einem Kauf ohne Garantie (Bastlerfahrzeug) nicht abgedungen werden.
Der Verkäufer hätte wissen müssen das es ein Unfallwagen ist, macht sich daher eigentlich damit schon der, evt. auch fahrlässigen, Täuschung Strafbar. Die Situation sieht also für den Verkäufer so aus, das er dir alle Beschädigungen die vor dem Kauf entstanden sind und auf die nicht sichtlich hingewiesen wurden, reparieren oder ersetzen muss, aussgeschlossen sind wahre Verschleissteile und Lackschäden.
Um diesen Fall zu umgehen (das nehme ich so an) wird er dir das Auto zum Tausch vorgeschlagen haben.
Schau nochmal in den Kaufvertrag ob dort eine Mängelliste vorhanden ist und ob dort explizit steht das der Wagenunfall frei ist.
Und wie gesagt, es ist hier zwingendes Recht

Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 22:06
von Quite
Achso
Wichtig zuerwähnen ist noch meine Quelle dazu:
BGB § 475 - Verbrauchsgüterkauf und folgende.

Wer kein BGB hat, hier ein Auszug:

§475
Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

Verfasst: Di 28. Mär 2006, 10:14
von *misch*
Hi!

Also im Kaufvertrag ist keine Mängelliste enthalten und es steht konkret drin das der Wagen unfallfrei ist.

Vom Rechtlichen her ist mir klar das ich theoretisch vor Gericht gehen könnnte, vielleicht auch sollte, allerdings kann ich mir das aus finanziellen Gründen nicht leisten. (ich weiss sollte ich gewinnen werden mir meine Kosten zurückerstattet, allerdings ist allein schon die Vorwegfinanzierung unmöglich)

Deshalb war meine Frage auch mehr ob ich auf das Angebot des Händlers mit dem Austauschwagen eingehen soll, oder ob es theoretisch klüger wäre mein Auto herrichten zu lassen.

Der Händler hat mir ja auch den Vorschlag gemacht ich könnte meinen Wagen behalten und dieser würde komplett repariert werden inkl. Aller Verschleissteile die zu reparieren sind und ich würde zusätzlich 500 € zurück bekommen.

Was sicher ist, ist das ich mir den Austauschstarlet ansehen werde, und dann gleich auf der Probefahrt den Kleinen mal zu TÜV liefer um ihn mal ansehen zu lassen (nicht das ich wieder übers Ohr gehauen werde)

Die Frage ist eben nur:
weiter Unfallstarlet fahren repariert und mit Geld zurück
oder ein unfallfreies Fahrzeit mit deutlich weniger Km


Ps. an meinem Auto ist noch nichts hergerichtet und ich hab auch sonst noch nicht allzuviel Geld hineingesteckt (von nem Ölwechsel und neuen Scheibenwischern mal abgesehn ^^)

Verfasst: Di 28. Mär 2006, 10:34
von Quite
Ich würde mir den anderen wirklich sehr genau ansehen, auch wie die anderen sagen mal damit zur DEKRA fahren.
ISt das in Ordnung, fährst du damit sichtlich besser, auch wegen evt. Wiederverkaufswert. Die Frage die dazu noch wichtig ist, bezieht sich auf den Ablauf des Umstausches. Im Grunde müsste ein neuer Kaufvertrag gemacht werden, in dem du den "Alten" in Zahlung gibst und damit die Kaufsumme (muss unbedingt angegeben werden, wegen evt. späteren Beanstandungen, die bei einem einfachem Tausch entfallen würden) deckt.
Der Verkäufer kann sich ohne Kaufvertrag und Kaufsumme relativ simpel von seinen Pflichten als Händler lösen. Ausserdem aufpassen wer den kaufvertrag unterschreibt, der Verkäufer muss im Namen des Autohauses unterschreiben und nicht als Privatmann (ist aber selten das so was passiert, da der Verkäufer das Auto erst vom Autohaus selbst kaufen müsste)

Wenn du den Tausch als Kauf und Verkauf abwickels bleiben dir alle Rechte erhalten, werden sogar wieder aufgefrischt, sprich das er dir einen neuen Motor bis min. August geben muss falls der schon beim Kauf eine Macke hatte (er muss es auch Beweisen das er das nicht hatte)

Verfasst: Di 28. Mär 2006, 10:44
von carat
Ich denke, Du hast Dich doch schon längst entschieden......für den Austauschstarlet. Würde ich auch machen, wenn der TÜV sein o.k. gibt.

Verfasst: Di 28. Mär 2006, 11:58
von TheDarkOne
aber wie schon erwähnt auf jedenfall den anderen beim TÜV oder der DEKRA einmal durchsehen lassen. das kostet meistens auch nicht viel so ein gebrsuchtwagencheck!!! dann bist du relativ auf der sicheren seite!

Verfasst: Mo 8. Mai 2006, 11:06
von *misch*
soooo... es gibt Neuigkeiten...
hab mir jetzt den anderen Starlet angeguckt...

Leider, leider musst ich feststellen das bei dem die Gesamte Front erneuert war und das er einen Seitenschaden hatte... also nicht unbedingt das Wahre...

Nun kam also die Überlegung auf das Auto herzurichten und eine kleine Auszahlung zu erhalten, also alles aufgeschrieben was so fehlt, 500 € hätt ich noch rausbekommen, der Verkäufer war voll und ganz einverstanden nur der Mechaniker hat irgendwie was dagegen gehabt und schon hiess es das nicht hergerichtet wird, aber das ich mein Auto gern zurückgeben kann...
Wunderbar... dann steh ich also ohne meinen Kleinen da... *heul*

Nun ja... 2 einhalb Monate kann ich ihn noch fahren, dann muss ich ihn spätestens zurückgeben... wenn ich Glück hab bekomm ich auch noch 3300 € raus... (hab ja doch 20 000 km runtergefahren, den ein oder anderen Kratzer verursacht und die Windschutzscheibe is dank Steinschlag im Eimer)

So siehts nun also aus... entweder es findet sich ein neuer Starlet, was ich doch schwer hoffe, aber irgendwie bezweifel oder ich werde demnächst irgendne komische andere Karre fahren müssen... *seufz*

Trotzdem vielen vielen Dank für eure Hilfe und die nützlichen Ratschläge!

Verfasst: Fr 26. Mai 2006, 10:39
von *misch*
sooo... zum Abschluss dieser Sache nun:

Meinen Roten hab ich nun also leider hergegeben *seufz*
Damit wär ich nun also bei Auto Nr. 2 und das mit nem dreiviertel Jahr Führerschein *kopfschüttel*

Nun ja was solls...
Bilder meines neuen Starlet folgen sobald das Wetter mal schöner ist und ich ihn ordentlich sauber gemacht hab! XD

Verfasst: So 28. Mai 2006, 21:21
von marchk10
Als Tipp für das nächste mal:
1) Kaufvertrag als Nichtig erklären
2) Wagen gegen Kaufpreis zurückgeben
3) Händler wegen Betruges Anzeigen.