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Bodykit
Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 20:19
von Chiara
hi,
hab nochmal ne Frage
Bin auf ein Bodykit gestossen, wo dabei steht, das es ohne TÜV Gutachten ausgeliefert wird, ich es aber nach §21 eintragen lassen kann,
wenn ich mir das Bodykit kaufen würde, was würde das für mich heissen? was für einen Aufwand hätte ich? wieviel würde mich das in etwa Kosten?
LG
Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 20:28
von zero_2k3
Wenn ich nicht falsch liege kostet ne Einzeleintragung 80€
Aber kann mich auch irren
Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 20:30
von picolino27
Welches Bodykit ist es denn?
Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 09:56
von starletdriver
Kommt drauf welche Unterlagen du für das Kit bekommst. Wenn du ein Materialgutachten mitgeliefert bekommst, ist es für den TÜVer ein Leichtes das Teil einzutragen. Wird dann halt ne Einzelabnahme und kostet dementsprechend Gebühren beim TÜV - um die 50€ sinds glaub ich bei ner einfachen.
Solltest du aber keinerlei Gutachten oder Papiere zu dem Kit bekommen würd ich die Sache vorab mit dem TÜV klären, manche Stellen haben sich etwas komisch und wollen dann das ganze Programm durchziehen. Dann kannst du damit rechnen, dass du 3 Kits kaufen kannst, weil die einiges bei ihren Testst kaputt machen wollen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 09:01
von Chiara
Starletdriver:
Wie gesagt es steht dabei nach §21 ich denke nicht das sie dann gross was durch Tests kaputt machen müssen...
Naja habe ja ab morgen Urlaub

dann kann ich mich drum kümmern *bg*
LG
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 18:32
von starletdriver
§21 heisst aber EINZELABNAHME und das kann vieles bedeuten beim TÜV. Am besten mal auf ne Antwort von Quite warten, der dürfte da einige Ahnung von haben

Verfasst: Di 16. Dez 2008, 19:11
von Quite
§21 Eintragungen sind Abnahmen nach ermessen des Prüfing. . Je nachdem welche Gutachten man ihm vorlegen kann entscheidet er ob er sie überhaupt prüft und in welchem Umfang. Im schlimmsten Fall, wenn man überhauptkeine Gutachten vorweisen kann und Material TÜV-Technisch unbekannt ist, kann er zur Zulassung Bruch-, Splitter und Brannt Tests anordnen. Dafür benötigt man nicht nur mindestens ein zweiten Satz der Teile, sondern auch viel Geld für die Prüfung ansich.
Hat man zb. ein Materialgutachten ist das standartprozedere darn, Prüfen auf scharfe Kannten, Freigängigkeiten, Mindestmasse, Montage, ect. .
Am besten vorher einmal zum Tüv und dort das Projekt vor Begin vorstellen und gegebene Auflagen abklären, dann finden die Prüfing. sich geehrt und sind meist Kulanter als wenn man sie mit vollendeten Tatsachen konfrontiert.
§21 darf im übrigen nur der TÜV selbst, sowie die DEKRA in den neuen Bundesländern.
Verfasst: Di 23. Dez 2008, 16:15
von Chiara
picolino:
Sorry ich hatte dich in der ganzen Hektik total überlesen gehabt, also es handelt sich um eins das ich bei trc gefunden habe, es kommt aus dem Ausland und inzwischen habe ich es mir abgeschminkt, ich hatte trc angeschrieben und gefragt ob zumindest ein Materialgutachten vorliegt und wie Teuer es denn wäre,
einige Tage später antwortete TRC:
-Materialgutachten liegt NICHT vor
- es wird ohne jegliches Gutachten Importiert
Kosten für das Bodykit incl, Import und Zoll belaufen sich auf stolze 2690,00€ (mit dem Aktuellen Währungsstand umgerechnet) zzgl. kommen noch die Versandkosten von TRC zu mir hinzu und dann eben noch die Kosten für die Eintragung der Lack etc.
Naja, was soll ich sagen, kauf ich mir dann irgendwann eben ein anderes *g* vllt. das von Nippon oder so.. mal sehen
also dann
LG Chiara