TFL anschließen
TFL anschliessen
Möchte gern mal wissen ob man die TFL auch so anschliessen kann, das sie erst einschalten wenn der Motor läuft? Ein Kabel ist ja Zündungsplus,nur dann gehen sie ja schon an wenn man die Zündung auf die 2 stellt.Gibt es die Möglichkeit,so wie z.B.beim Yaris,da gehen sie auch erst an wenn der Motor läuft und wenn ja welches Kabel nimmt man dann zum "anzapfen"?
- Quite
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Dafür nimmt man am besten das Signal für die Treibstoffpumpe bzw. den FC Kanal der ECU. Diese wird erst aktiv wenn der Motor gestartet wird und schaltet auch erst mit rückstellung auf ACC wieder aus, also solange der Motor läuft. Allerdings nur über Relais schalten, sonst gibt es Probleme mit der Motorsteuerung.
- Quite
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Kann man, darf man aber nicht da nach EG-Reguli neuster Novelle Tagfahrleuchten nicht zusammen mit Abblendlicht angeschaltet werden sein dürfen. Der Grund ist dabei das TFL ansich ein Aufblendscheinwerfer mit geringer Lichtleistung ist. Damit wird eine minimale Blendung am Tag erzielt welche besser gesehen wird als ein Abblendscheinwerfer höherer Lichtleistung. In der Nacht ist diese Blendwirkung unerwünscht und gefährlich.
Zu dem ist es nicht sinnvoll da ein Vergessen nicht ausgeschlossen, sowohl ein wie ausschalten bei Licht und Abstellen.
Zu dem ist es nicht sinnvoll da ein Vergessen nicht ausgeschlossen, sowohl ein wie ausschalten bei Licht und Abstellen.
- Quite
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Wie alle Teile der Beleuchtung müssen auch die TFL über E-Prüfzeichen verfügen, wobei auch das richtige "E" drauf sein muss. Es gab mal TFL welche nur Funkentstört geprüft wurden aber nicht die Lichtwirkung 
Edit:
Das Kabel für die Treibstoffpumpe kann man am besten am Kabelstrang am vorderen ende des Beifahrertürschwellers abnehmen, hinter der dreieckigen Verkleidung. Je nach Baujahr differieren leider die Farben, also einfach hinten am Tank nachsehen bzw. nachmessen (Startgeschaltet +12V).
Dazu dann als Parallelkreis ein Relais schalten welches den Stromkreis zwischen Batterie oder ACC 12V zum TFL schliesst. Ohne Relais kommt bei der Pumpe nicht der richtige Strom an was zu Fehlfunktionen führen kann, bishin zu Motorschäden infolge Thermischerüberlastung durch Treibstoffmangels. Zumageres Gemisch verbrennt heisser siehe Brennschneideffekt und hat zudem eine geringere Kühlwirkung im Brennraum womit höhere Klopgefahr besteht was der P8 aufgrund fehlenden Klopfsensors nicht erkennen kann.

Edit:
Das Kabel für die Treibstoffpumpe kann man am besten am Kabelstrang am vorderen ende des Beifahrertürschwellers abnehmen, hinter der dreieckigen Verkleidung. Je nach Baujahr differieren leider die Farben, also einfach hinten am Tank nachsehen bzw. nachmessen (Startgeschaltet +12V).
Dazu dann als Parallelkreis ein Relais schalten welches den Stromkreis zwischen Batterie oder ACC 12V zum TFL schliesst. Ohne Relais kommt bei der Pumpe nicht der richtige Strom an was zu Fehlfunktionen führen kann, bishin zu Motorschäden infolge Thermischerüberlastung durch Treibstoffmangels. Zumageres Gemisch verbrennt heisser siehe Brennschneideffekt und hat zudem eine geringere Kühlwirkung im Brennraum womit höhere Klopgefahr besteht was der P8 aufgrund fehlenden Klopfsensors nicht erkennen kann.
- demon
- Starlet-Geselle
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Hi, also TFL habe mich auch interresiert und darum habe ich mich mal informiert was ich euch gerne hier mal poste.
Bestimmungen R87 / R48
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaussenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Dann gibt es noch die R7 regelung
Abstände wie R87 / 48
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Unabhängig davon:
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen.
Das "E" Zeichen was Quite ja schon geschrieben hat ist wohl klar das das auch drauf sein muss
Bestimmungen R87 / R48
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaussenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Dann gibt es noch die R7 regelung
Abstände wie R87 / 48
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Unabhängig davon:
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen.
Das "E" Zeichen was Quite ja schon geschrieben hat ist wohl klar das das auch drauf sein muss

Fahre nur so schnell wie du denken kanns......
Fahrer die ihre "alten" Autos hegen, pflegen und fahren wollen, sollten nicht diskriminiert werden!!!
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- starletdriver
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Na gut,so ein Relais hab ich nicht also werd ich wohl erstmal den Anleitungsweg nehmen und vielleicht später nochmal ändern.
Zur Frage der Eintragung.
Es gibt dimmbare TFL welche beim einschalten des Ablendlichtes um ca.50% gedimmt werden.Das ist zulässig,muss dann aber vom TÜV/Dekra abgenommen werden.
Zur Frage der Eintragung.
Es gibt dimmbare TFL welche beim einschalten des Ablendlichtes um ca.50% gedimmt werden.Das ist zulässig,muss dann aber vom TÜV/Dekra abgenommen werden.
- Quite
- Starlet-Spezialist
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- Fahrzeugtyp: Starlet P9
Bei Licht ist das ansich sehr einfach, ein E-Prüfzeichen ist wie eine ABE gedruckt auf das Bauteil, daher Eintragungsfrei.
Kein E-Prüfzeichen müsste abgenommen werden, darf aber vom Tüv nicht abgenommen werden sondern nur vom Lichttechnischen Institutes.
Daher kein E-Prüfzeichen = keine Chance
Keine Eintragungspflicht heist aber nicht das es immer zulässig ist, den die Lichtelemtent müssen auch korrekt und nach Vorschrift verbaut sein.
Für Anderungen bei der Lichterzeugung gilt die Eintragungsfreiheit Aufgrund der nötigen Zusatzelemente nicht.
Wenn die Lichtfunktion so vorgesehen und auch so geprüft wurde haben sie ein E_Prüfzeichen und sind damit Eintragungsfrei.
Kein E-Prüfzeichen müsste abgenommen werden, darf aber vom Tüv nicht abgenommen werden sondern nur vom Lichttechnischen Institutes.
Daher kein E-Prüfzeichen = keine Chance
Keine Eintragungspflicht heist aber nicht das es immer zulässig ist, den die Lichtelemtent müssen auch korrekt und nach Vorschrift verbaut sein.
Für Anderungen bei der Lichterzeugung gilt die Eintragungsfreiheit Aufgrund der nötigen Zusatzelemente nicht.
Wenn die Lichtfunktion so vorgesehen und auch so geprüft wurde haben sie ein E_Prüfzeichen und sind damit Eintragungsfrei.