Wollte mir neue Radkappen, sog. Spinning Wheels kaufen. Der Verkäufer (bei E-Bay) konnte mir allerdings nur mitteilen, der TÜV hätte gesagt, da sich der innere Teil dreht und nicht der äussere, wäre nicht mit Problemen zu rechnen. Ich sollte mich aber selber noch einmal erkundigen.
Hat da jemand Erfahrung mit? Muss man die Eintragen lassen? Sind die generell erlaubt oder eben nicht?
Beppo1308 hat geschrieben:sind im bereich der STVZO nicht zugelassen und NUR für show zwecke sehens die grün weissen sinds gleich ein paar punkte und ne saftige geldstrafe
hm habe aber schon viele mit diesen HÄssLICHEN dingern gesehen =) denke mal da es sich umkeine echte bauliche veränderung handelt wird das wohl klappen...
oder brauch man für radkappen ne erlaubnis???
Slashnick hat geschrieben:hm habe aber schon viele mit diesen HÄssLICHEN dingern gesehen =) denke mal da es sich umkeine echte bauliche veränderung handelt wird das wohl klappen...
oder brauch man für radkappen ne erlaubnis???
Genau deswegen gibt es wahrscheinlich diese Teile? Für Radkappen sieht der TÜV keine extra Regelung vor, glaub ich. Eine Felge mit Spinner ist aber auf jeden Fall im Rahmen der STVZO verboten.
Ich denke mal die Radkappen werden auch eingezogen, wenn sie dich damit erwischen, aber die kannst ja leichter als ne ganze Felge zum Tüv abmachen.
the grey one is long gone
the white has died
BUT I'M BACK IN BLACK