Reifengröße
- bandito01
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Reifengrösse
Hey leute ich wollte mal was wissen wie ich mich verhalten soll.
In mein Fahrzeugschein steht drinne ich darf 145/80/R13 fahren. Aber auf meine originalen Toyotafelgen habe ich eine Radgrösse von 165/70/R13.
Eigendlich heisst es ja was nicht im schein ist, darf man nicht fahren. Aber es sind ja originale Felgen.
lg bandito01
In mein Fahrzeugschein steht drinne ich darf 145/80/R13 fahren. Aber auf meine originalen Toyotafelgen habe ich eine Radgrösse von 165/70/R13.
Eigendlich heisst es ja was nicht im schein ist, darf man nicht fahren. Aber es sind ja originale Felgen.
lg bandito01
Sitzt dir ein Starlet im Nacken dann rutscht dir vor angst das Herz in die Hacken.
- Bananajoe888
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du hast ja die Reifendimension nur geänder nicht die Felgengrösse
das heisst:
die felgen musst du nicht eintragen lassen da sie ja schon typisiert sind, nur die reifendimension.... wenn du von der Polizei angehalten wirst und die kontrollieren das zahlst du strafe usw.. geht bis dahin das sie dir vl auch dein NUmmernschild abnehmen.... wegen gefahr!!
glg
das heisst:
die felgen musst du nicht eintragen lassen da sie ja schon typisiert sind, nur die reifendimension.... wenn du von der Polizei angehalten wirst und die kontrollieren das zahlst du strafe usw.. geht bis dahin das sie dir vl auch dein NUmmernschild abnehmen.... wegen gefahr!!
glg
- Sgt.Maulwurf
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Das ist Quatsch.
Im Schein ist immer nur eine Reifengrösse eingetragen. Guck mal in den Brief. Da steht die 165/70 R13 drin. Da kann und darf es keine Probleme geben. Die Polizei muss dir vor Ort beweisen können, dass du die Reifengrösse nicht fahren darfst. Leg dir doch einfach eine Kopie vom Brieb mit zum Schein bei und schon ist die Sache geritzt.
Ich hab momentan bei mir 175/70 R13 drauf. Die dürfte ich nicht fahren, aber ich glaube, dass ich ne einzelabnahme machen muss damit ich die eingetragen bekomme (oder denk ich da falsch -> Quite?)
Sie schleifen nirgends und der Tacho zeigt nach wie vor zu viel an, auch wenn die Ungenauigkeit weniger geworden ist.
Im Schein ist immer nur eine Reifengrösse eingetragen. Guck mal in den Brief. Da steht die 165/70 R13 drin. Da kann und darf es keine Probleme geben. Die Polizei muss dir vor Ort beweisen können, dass du die Reifengrösse nicht fahren darfst. Leg dir doch einfach eine Kopie vom Brieb mit zum Schein bei und schon ist die Sache geritzt.
Ich hab momentan bei mir 175/70 R13 drauf. Die dürfte ich nicht fahren, aber ich glaube, dass ich ne einzelabnahme machen muss damit ich die eingetragen bekomme (oder denk ich da falsch -> Quite?)
Sie schleifen nirgends und der Tacho zeigt nach wie vor zu viel an, auch wenn die Ungenauigkeit weniger geworden ist.
- Bananajoe888
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- Sgt.Maulwurf
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Jo kann ich machenBananajoe888 hat geschrieben:ok, sry wenn ich da falsche angaben gemacht habe...
Herr SGT^^kann du mir ne kopie von dem Brief schicken per mail??? wäre nett
glg
Tja, deswegen kopieren wir immer die alten.bandito01 hat geschrieben:ich habe mal in den neuen Fahrzeugbrief geschaut und da steht leider nichts weiter zu
- Starlet Moon
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Schreib doch einfach mal ne Mail an Toyota D, ich nehme an die werden dir die genauen Reifenfreigaben mitteilen, In den "tollen" neuen Briefen steht nur noch die kleinste Reifengrösse drin, warum auch immer. Oder frag bei dem Händler wo du Ihn gekauft hast nach dem alten Brief, da steht alles drin.
Gruss Stefan
Gruss Stefan
- Sgt.Maulwurf
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- Quite
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Man kann sich auch einfach ein Datenblatt von Toyota holen, dazu muss man nur eine Mail an den Kundendienst schicken (über die Toyotaseite) mit Fahrgestellnummer und Adresse. Die wollen dann noch ein Bild von der Fahrgestellplakete habe und schon schicken sie einem das kostenlos zu.
Da stehen alle wichtigen Daten drauf auch beide Reifengrössen.
Die Polizei ist in der Beweispflicht und da jeder Starlet 145/80R13 und 165/70R13 als Standart drauf hat und fahren darf können die einem nichts.
Alle abweichenden Grössen müssen abgenommen werden, meist ist es eine §19 da der Reifen ja ein Gutachten bzw. E-Prüfzeichen hat und nur die Verwendungparameter wie Freigängigkeit, Geschwindigkeitsindex, Lastindex und Abrollumfang müssen überprüft werden.
Da stehen alle wichtigen Daten drauf auch beide Reifengrössen.
Die Polizei ist in der Beweispflicht und da jeder Starlet 145/80R13 und 165/70R13 als Standart drauf hat und fahren darf können die einem nichts.
Alle abweichenden Grössen müssen abgenommen werden, meist ist es eine §19 da der Reifen ja ein Gutachten bzw. E-Prüfzeichen hat und nur die Verwendungparameter wie Freigängigkeit, Geschwindigkeitsindex, Lastindex und Abrollumfang müssen überprüft werden.
- ich
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Wozu sich die Mühe machen?
Seit es die neuen Papiere gibt (ich glaube ab 2005) steht wie oben gesagt nur noch eine Grösse drin.
Erlaubt ist alles weitere, was vom Hersteller freigegeben ist, in dem Fall die 165/70.
Es reicht, wenn man weiss, dass es eine freigegebene Grösse ist (beruhigt einen), um alles andere muss man sich nicht kümmern bei Kontrollen oder der HU, fertich.
Weil aber manche Ordnungshüter damit überfordert sind, die Freigaben rauszusuchen, ist es hilfreich, wenn man noch eine Kopie der alten Papiere dabei hat, wo alle freigegebenen Grössen drin standen.
Seit es die neuen Papiere gibt (ich glaube ab 2005) steht wie oben gesagt nur noch eine Grösse drin.
Erlaubt ist alles weitere, was vom Hersteller freigegeben ist, in dem Fall die 165/70.
Es reicht, wenn man weiss, dass es eine freigegebene Grösse ist (beruhigt einen), um alles andere muss man sich nicht kümmern bei Kontrollen oder der HU, fertich.
Weil aber manche Ordnungshüter damit überfordert sind, die Freigaben rauszusuchen, ist es hilfreich, wenn man noch eine Kopie der alten Papiere dabei hat, wo alle freigegebenen Grössen drin standen.
Toyota Starlet P9 Bj. 1998
MZ ETZ 250 Bj. 1987
Simson S 51 N Bj. 1981
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- Sgt.Maulwurf
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Das heisst mit meinen 175ern muss ich zur vollabnahme oder bekomm ich die ohne weiteres so eingetragen?Quite hat geschrieben:...
Die Polizei ist in der Beweispflicht und da jeder Starlet 145/80R13 und 165/70R13 als Standart drauf hat und fahren darf können die einem nichts.
Alle abweichenden Grössen müssen abgenommen werden, meist ist es eine §19 da der Reifen ja ein Gutachten bzw. E-Prüfzeichen hat und nur die Verwendungparameter wie Freigängigkeit, Geschwindigkeitsindex, Lastindex und Abrollumfang müssen überprüft werden.
- mike-gap
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Ja wäre nit verkehrt wenn das mit den 175er klappt. In der der Grösse gibts öfters Schnäppchen.
PS: In den neuen Papieren, Europ Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist gerne nur noch EINE Reifengrösse eingetragen, gerne die schmalste und kleinste.
Muttis Kiste hat 185er auf 15" eingetragen, diese Version gabs beim dem Fahrzeug in Deutschland nitmal, nur als EU-Wagen. Definitiv erlaubt mit orig. Felgen sind 225er auf 17" Felge.. Das sind natürlich himmelweite Unterschiede........
Glaube das ganze führt dazu, dass die Polizei bei möglichen Reifenkombinationen (auf den ersten Blick nix auffälliges) zwei Augen zudrückt und gar nit nachfragt. Sprich Starlet mit Yaris Winterreifen 175er... egal.

Keine Garantie. Aber wir hatten neulich so ne Situation.. Nen Fiesta mit Tiefederlegung, Tiefbettfelgen. Mein Auto mit Tüv abgelaufen, zum Glück Heckklappe oben. Polizist hat den Fiesta beinahe zerlegt, bei mir kam einer und guckte nur kurz auffe Reifen..
185-55 R14 ohne Tieferlegung am P8. Optisch gar nix und Hinterreifen haben 7mm Profil.
Alles klar, Herr Kommissar!
PS: In den neuen Papieren, Europ Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist gerne nur noch EINE Reifengrösse eingetragen, gerne die schmalste und kleinste.
Muttis Kiste hat 185er auf 15" eingetragen, diese Version gabs beim dem Fahrzeug in Deutschland nitmal, nur als EU-Wagen. Definitiv erlaubt mit orig. Felgen sind 225er auf 17" Felge.. Das sind natürlich himmelweite Unterschiede........
Glaube das ganze führt dazu, dass die Polizei bei möglichen Reifenkombinationen (auf den ersten Blick nix auffälliges) zwei Augen zudrückt und gar nit nachfragt. Sprich Starlet mit Yaris Winterreifen 175er... egal.


Keine Garantie. Aber wir hatten neulich so ne Situation.. Nen Fiesta mit Tiefederlegung, Tiefbettfelgen. Mein Auto mit Tüv abgelaufen, zum Glück Heckklappe oben. Polizist hat den Fiesta beinahe zerlegt, bei mir kam einer und guckte nur kurz auffe Reifen..
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- Sgt.Maulwurf
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Gutachten wofür? Für die original-Felgen?Sgt.Maulwurf hat geschrieben:So ich war heute mal beim TüV. Der meinte ohne Gutachten geht da garnichts.
Solltest Du andere Felgen haben, sollte da eine ABE dabei sein. Wenn nicht, mail an den Hersteller unter Angabe der KBA-Nr. der Felgen und des Fahrzeugtyps.
It's nice to be a Preiss, but it's higher, to be a Bayer!
P8 open air, 04/94, 198 000 km
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- Sgt.Maulwurf
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du brauchst ne reifenfreigabe das du auf solchen Felgen diese bereifung fahren darfst. Kein Gutachten für ne Originale Stahlfelge.
In den alten Papieren steht drinn das du 145 und 165 fahren darfst mit den Org. Stahlfelgen. Nimmste was grösseres musst du ne Freigabe vom Reifenhersteller haben das du auf diese Felgen 175er draufziehen darfst.
In den alten Papieren steht drinn das du 145 und 165 fahren darfst mit den Org. Stahlfelgen. Nimmste was grösseres musst du ne Freigabe vom Reifenhersteller haben das du auf diese Felgen 175er draufziehen darfst.
- Sgt.Maulwurf
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